Hallo, ich habe mal eine Frage zum Thema Führungszeugnis.
Habe hier im Froum irgendwo gelesen, dass man ein Führungszeugnis braucht, aus dem ersichtlich ist, dass man nicht vorbestraft ist.
Bei den aufgeführten Punkten "WorkingHolidaySheme - Vorraussetzungen, Umfang, Kosten etc." habe ich aber nichts von einem Führungszeugnis gelesen.
Auch eine Freundin von mir, die seit März in NZ ist, hat kein Führungszeugnis angegeben bzw. vorgelegt.
Meine Frage, braucht man das überhaupt? (bin selber nicht vorbestraft)
Und wenn ja, muss ich das Zeugnis bei Einreise vorzeigen? oder bei Antragstellung? (was aber aus meiner sicht bei antragstellung schwierig ist, da dass fürhtungszeugnis nur 3 Monate gültig ist)
Würde mich über eine eindeutige Antwort freuen.....
Grüße Felix
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Führungszeugnis brauchst du NICHT fürs Visum. Da musst du nur ankreuzen, dass du nicht vorbestraft bist.
Ich brauchte es dann zwar doch mal in NZ aber nur als ich Betreuer bei einem Feriencamp war. Aber auch das war dann kein Problem.
7/8/2011 - 23/5/2012: New Zealand, Sydney, Fiji <3
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Danke für den Hinweis...
Beiträge: | 5 |
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe das durch das Forum schon einige hilfreiche Tipps erhalten! Danke schön.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob mein Beitrag hier richtig ist...
Ich leg einfach mal los:
Es geht grob um das Thema vorbestraft/verwarnt.
Auf der Seite für die Beantragung eines Visa wird geprüft, ob man einen "guten" Charakter besitzt. Wenn man diesen nicht hat, kein Visa. Dies ist der Fall, wenn man bereits für mind 5 Jahre verurteilt wurde und/oder in den letzten 10 Jahren mehr als 12 Monate gesessen hat.
Wenn das falsch sein sollte, berichtigt mich bitte!
So; leider liegt nun bei mir der Fall vor, dass ich letztes Jahr wegen einer Sache verwarnt wurde (iSv §59 StGB). Bin mir aber nicht sicher, ob das nun schon als verurteilt zählt. Als Führungszeugnis ist sauber; im BZR stehts mit Sicherheit drin.
Nehmen wir nun an, es zählt als verurteilt.
Sollte ich dann beim Antrag ein Kreuzchen machen bei der Frage, ob ich jemals verurteilt worden bin?
Oder bezieht sich die Verurteilung nur auf den "guten" Charakter? Dann müsste ja nur ein Kreuzchen gesetzt werden, wenn ich mal 5 Jahre bzw min 12 Monate gesessen hätte!
Ich hoffe nicht, dass ich durch die Sch... damals mir alles verbockt habe. Das wäre echt mies.
Auf eine Antwort freue ich mich. Vllt gibt es jemanden, der schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Bitte nur ernstgemeinte Kommentare!
Vielen Dank vorab.
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wenns nicht im führungszeugnis steht, dann würd ichs auch nicht angeben. Aber ohne Gewähr
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Danke schon mal!
Aber eine Antwort mit Gewähr wäre mir lieber!
Will es schon genau wissen; nicht das ich "Nein" ankreuze" und im Nachhinein mir das Visum verwährt wird, weil ich keine richtigen Angaben gemacht habe...
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dann fragst du am besten die Botschaft, nur die kann dir das 100% sicher sagen
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Jo, wird mir wohl nix anderes übrig bleiben!
Dachte, es würde hier jemanden geben, der einen ähnlich gelagerten Fall hatte.
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Jo, wird mir wohl nix anderes übrig bleiben!
Dachte, es würde hier jemanden geben, der einen ähnlich gelagerten Fall hatte.
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